Zurück ins Erwerbsleben!

Donnerstag, 27. Juni 2024
Der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse fordert eine nationale Strategie zur Unterstützung des Wiedereinstiegs ins Erwerbsleben nach einem familiär bedingten Unterbruch. Mit zehn Massnahmen soll das Ziel erreicht werden.

Aufgrund des Fachkräftemangels sei es wichtig, dass auf Bundesebene Massnahmen als Teil einer echten nationalen Strategie zur Unterstützung des Wiedereinstiegs eingeführt würden, teilte Travailsuisse mit. Jedes Jahr kehrten nämlich laut Zahlen des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) zwischen 9000 und 12000 junge Mütter nach der Geburt ihres Kindes unfreiwillig nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. Laut Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travailsuisse, sind diese Frauen «oftmals Opfer einer sogenannten informellen Entlassung». Arbeitgeber würden sie «auf subtile Weise» dazu drängen, ihren Arbeitsplatz zu verlassen.

Beratung und finanzielle Unterstützung

Auf der Grundlage einer Analyse stellt Travailsuisse nun zehn Forderungen:

  1. Erreichen der Betroffenen durch eine nationale Strategie und originelle Massnahmen auf einer Vielzahl von Kanälen.
  2. Finanzierung der direkten und indirekten Kosten des Wiedereinstiegs, z. B. durch Bildungsgutscheine.
  3. Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 9b AVIG). Dadurch können Wiedereinsteigende eher Arbeitslosentaggelder beziehen und von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) profitieren.
  4. Lockerung der Kriterien für den Zugang zu Taggeldern und arbeitsmarktlichen Massnahmen.
  5. Neudefinierung der Ziele der arbeitsmarktlichen Massnahmen.
  6. Lancierung eines neuen Pilotprogramms «Supported Re-Entry» (mit verstärkter Beratung bei den RAV und der Einrichtung einer neuen interinstitutionellen Zusammenarbeit)
  7. Dauerhafte Weiterführung von «viamia», Stärkung der Ausbildung von Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -beratern.
  8. Förderung des Verbleibs im Arbeitsmarkt und Verhinderung des Austritts aus dem Erwerbsleben.
  9. Verbesserung der von den Kantonen und dem SBFI erhobenen Statistiken.
  10. Kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit.

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