Schweizer Witwerrente vor der grossen Kammer des EGMR
Die zweite Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat sich am 16. Juni 2021 mit dem Gesetz zur Schweizer Witwerrente befasst. Die kleine Kammer stellte im Oktober 2020 einen Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention fest. Die Schweiz beantragte deshalb die Behandlung durch die grosse Kammer.