Fragen zur Vergütung von Überstunden und Überzeit sind ein Dauerbrenner der Beratungspraxis. Entscheidend ist, worin sich die Begriffe unterscheiden und in welcher Form Überstunden und -zeit ausgeglichen werden können.
Überstunden entstehen aus Arbeit, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Welchen Umfang die normale Arbeitszeit hat, ist meist im (Einzel-)Arbeitsvertrag festgehalten. Beispiel: «Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche.» Die vertragliche Bestimmung der normalen Arbeitszeit kann aber auch in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) enthalten sein. Fehlt eine vertragliche Bestimmung, kann sich die normale Arbeitszeit aus dem ergeben, was in der ...