Bundesgericht entscheidet über Mutterschaftsentschädigung für Nationalrätin
Die Mutterschaftsentschädigung nach einer Geburt endet mit der Teilnahme am Parlamentsbetrieb vorzeitig. Zu diesem Ergebnis ist das Bundesgericht im Fall der GLP-Nationalrätin Katrin Bertschy gelangt. Die Ausgleichskasse verneinte einen weiteren Anspruch auf Entschädigung, nachdem Bertschy 2019 an der Frühlingssession teilgenommen hatte.