Einen Aspekt dieser besonderen Art von Arbeitsunfähigkeit hat das Bundesgericht geklärt. Doch gibt es noch weitere Aspekte, die zu berücksichtigen sind.
Der Entscheid 1C_595/2023 des Bundesgerichts[1] sorgte im vergangenen Sommer nicht nur für Schlagzeilen, sondern auch für Verwirrung: In den Medien fanden sich Aussagen wie «Arbeitgeber dürfen nun auch bei Krankheit kündigen», und es war von angeblichen «gesunden Arbeitsunfähigen» die Rede.
Von einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit spricht ...