
Urteil: HIV-Ansteckung bei ungeschütztem einvernehmlichem Sex ist kein Unfall
Eine HIV-Ansteckung bei ungeschütztem einvernehmlichen Sex stellt keinen Unfall dar, auch wenn die angesteckte Person nichts von der Infektion des Gegenübers wusste. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden. Sie wurde von ihrem langjährigen Partner infiziert, der deshalb strafrechtlich wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde.