Postkommission hält Lieferdienst Smood für nicht meldepflichtig
Die Eidgenössische Postkommission hat den Essenslieferdienst Smood als nicht meldepflichtig im Sinne des Postgesetzes qualifiziert. Bei den Verträgen zwischen Smood und ihren Lieferanten handle es sich um Kaufverträge, mit denen Smood Waren erwirbt, die das Unternehmen anschliessend an seine Kunden weiterverkaufe.