
Urteil: Arbeitgeber-Subventionen für Kinderbetreuung sind AHV-pflichtig
Subventionen eines Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern der Mitarbeitenden in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte unterliegen der AHV-Beitragspflicht. Dies hat das Bundesgericht bei den vom Universitätsspital Basel (USB) bezahlten Subventionen entschieden.