Bundesgerichtsentscheid: Genferin erhält wegen Verweigerung eines Jobs 34 Taggelder weniger
Weil sie eine zumutbare Arbeit verweigert hat, wird einer arbeitslosen Frau in Genf während 34 Tagen das Arbeitslosengeld gekürzt. Das Sozialversicherungsgericht in Luzern hat einem Rekurs des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen einen Entscheid der Genfer Justiz stattgegeben, welche die Strafe auf 20 Taggelder reduziert hatte.