Bedingte Freiheitsstrafe nach Betrug an der Invalidenversicherung
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Ehepaars im Kanton Zug wegen gewerbsmässigen Betrugs bestätigt. Die Eheleute bezogen von der Invalidenversicherung ungerechtfertigte Leistungen von rund 390000 Franken. Davon müssen sie rund 210000 Franken zurückerstatten.