Bundesrat legt Drittstaatenkontingente für 2023 fest

Freitag, 25. November 2022
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2023 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Der Bundesrat lässt daher die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie aus dem Vereinigten Königreich und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert.

Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten ist begrenzt. Die Zulassung richtet sich nach dem Bedarf der Unternehmen und erfolgt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Dabei wird der Vorrang von inländischen Arbeitnehmenden eingehalten.

Damit Schweizer Unternehmen auch im kommenden Jahr benötigte Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können, hat der Bundesrat entschieden, ein Kontingent mit denselben Höchstzahlen wie 2022 freizugeben. Vorgängig hat er die Kantone und Sozialpartner angehört. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und der Unsicherheit durch den Ukrainekrieg unterstützt der Bundesrat mit der Zulassung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten und dem Vereinigten Königreich (UK) sowie von Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA die Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft.

Im nächsten Jahr können daher bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden: 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Arbeitskräfte aus Drittstaaten, machen jährlich knapp 9% der gesamten Zuwanderung in die ausländische Wohnbevölkerung aus.

(Medienmitteilung des Bundesrats)

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