Prüfenswert wäre, ob nicht auch für Start-ups eine passende Ausnahmeregelung zu den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften geschaffen werden könnte, wie dies für andere Betriebsarten geschaffen worden sei, und dies auf Verordnungsstufe. Das schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Das Parlament solle daher nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten.
Ausnahme für an Jungunternehmen beteiligte Mitarbeitende vorgeschlagen
Im November 2022 hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats den Gesetzesentwurf in eine Vernehmlassung gegeben. Dieser geht auf eine parlamentarische Initiative von Marcel Dobler (FDP) zurück. Konkret schlägt die Kommission vor, dass Mitarbeitende, die finanziell am Jungunternehmen beteiligt sind, bis zu 5 Jahre nach dessen Gründung vom Arbeitsgesetz ausgenommen sein sollen. Dies, damit solche Leute beim Aufbau von Jungunternehmen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit erhalten.
Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sollen aber dennoch auch bei ihnen anwendbar bleiben. Laut Bundesrat war der Vorschlag in der Vernehmlassung umstritten. Es gebe zahlreiche Minderheitsanträge für die weitere parlamentarische Debatte.
Bereits gibt es eine Änderung
Anfang Juli dieses Jahres setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, gemäss welcher Arbeitnehmende in bestimmten Betrieben künftig innerhalb einer Zeitspanne von 17 Stunden am Tag eingesetzt werden. Betroffen sind vor allem Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie mit globalen Projekten. Ferner geht es um Dienstleistungsbetriebe, die in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand oder Steuerberatung tätig sind.
Diese Flexibilität sei besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, schrieb der Bundesrat im Mai dazu. Diese Änderung der Verordnung ging auf eine parlamentarische Initiative des früheren Luzerner Ständerats Konrad Graber zurück. (sda)