Bundesrat schafft gesetzliche Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern

Montag, 04. März 2024
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.

Seit der Corona-Pandemie hat die Telearbeit in der Schweiz stark zugenommen. In einem grenzüberschreitenden Kontext habe der Anstieg der Arbeit im Homeoffice auch Auswirkungen auf das Steuerrecht, schreibt der Bundesrat. Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in dem Staat besteuert werden, in dem diese physisch ausgeübt wird. Mit Telearbeit würde sich somit das Besteuerungsrecht vom Staat, in dem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ihren Sitz hat, in jenen Staat, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Wohnsitz haben, verlagern.

Steuereinnahmen in der Schweiz behalten

Um sicherzustellen, dass der Schweiz möglichst wenig Steueraufkommen verloren geht, schafft der Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Telearbeit im Bereich der Quellenbesteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarstaat für einen Schweizer Arbeitgeber geleistet wird.

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