Nationalrat möchte 14 Tage Adoptionsurlaub einführen
Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, während maximal 14 Tagen Erwerbsersatz geben. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP) gutgeheissen.
Verschiedene Kantone kennen einen Adoptionsurlaub bereits heute. Dazu zählen Zürich, St. Gallen, Jura, Freiburg und Wallis. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Eine nationale Lösung ins Rollen gebracht hatte der Tessiner Mitte-Nationalrat Marco Romano im Jahr 2013 mit einer parlamentarischen Initiative. Das Parlament hatte den Adoptionsurlaub im vergangenen Jahr beschlossen. Der Bundesrat war mit dem Projekt einverstanden.
Gemäss Mitteilung der Landesregierung vom Mittwoch können die zwei Wochen Urlaub frei untereinander aufgeteilt werden, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Ein gleichzeitiger Bezug ist jedoch nicht möglich. Die Entschädigung kann nur während des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes bezogen werden. Kein Leistungsanspruch besteht bei einer Stiefkindadoption.
Im Parlament war die Vorlage weitgehend unbestritten. Im Nationalrat versuchten die Linken indes, eine Verlängerung des Adoptionsurlaubs auf 14 Wochen zu erwirken, analog zum Mutterschaftsurlaub. Sämtliche Änderungs- und Ausbauwünsche wurden jedoch abgelehnt. Bei der beschlossenen Variante handle es sich um ein pragmatisches Projekt mit bescheidenem finanziellen Aufwand, betonte Kommissionssprecherin Maya Graf (Grüne/BL) im Ständerat. Die Adoptionsentschädigung dürfte laut dem Bundesrat zu jährlichen Zusatzkosten von etwas mehr als 100 000 Franken führen. (sda)
Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, während maximal 14 Tagen Erwerbsersatz geben. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP) gutgeheissen.
Ergänzungsleistungen beziehen können per Definition im Gesetz nur Bezüger einer AHV- oder IV-Rente. Damit hat der Arbeitgeber scheinbar nichts mit EL am Hut. Das ist so weit richtig, dennoch lohnt es sich auch für Arbeitgebende, ein paar Überlegungen zum Thema anzustellen.
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