Mit der Eheschliessung finden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Partner zueinander. In welcher Form dies geschieht, ist im ZGB festgehalten und kann durch einen Ehevertrag geregelt werden.
Die Folgen des Eheschlusses auf das Vermögen der beiden Partner wird im Ehegüterrecht (Art. 181–251 ZGB) geregelt. Es gibt hauptsächlich Auskunft darüber, was während der Ehe wem gehört, wer darüber verfügen kann und wie das eheliche Vermögen bei Auflösung der Ehe aufgeteilt wird. Seit 1988 hat die Schweiz ein Ehegüterrecht, das dem heutigen partnerschaftlichen Gedanken der Ehe gerecht wird, flexibel und gerecht ist. Die Eheleute haben dazu auch das Recht, jederzeit voneinander gegenseitig Auskunft über das Einkommen, die ...