Haben die Parteien eines Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Auffassungen über Rechtsansprüche und finden Sie keine einvernehmliche Lösung, bleibt oft nur der Weg ans Gericht. Dieser Beitrag beleuchtet aus praktischer Perspektive spezifische Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Zivilprozesses. Dabei werden auch einige im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung per 1. Januar 2025 eingeführte Neuerungen berücksichtigt.
Vorprozessuale Überlegungen
Zunächst stellt sich die Frage, welche Partei passivlegitimiert ist, also welches Rechtssubjekt im konkreten Fall einzuklagen ist. In der Regel lässt sich diese Frage durch einen Blick in den Arbeitsvertrag leicht beantworten. Ausnahmsweise muss sich die Klage aber gegen eine andere Partei richten, z.B. bei strittigen Bonusansprüchen, die im Rahmen eines ...