Arbeitgeber erhalten viele Informationen über den GesundheitsÂzustand der Arbeitnehmenden. Wie wird korrekt damit umgegangen? Welche Informationen dürfen verwendet werden, welche nicht? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, welche Auskünfte können erkrankte Mitarbeitende verweigern?
Drei hypothetische Fälle fächern beispielhaft die Problemstellungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes auf.[1]
Fall 1 - Informationen über frühere Erkrankungen
Aus der Gesundheitsdeklaration an die Pensionskasse ist ersichtlich, dass die neu eintretende Mitarbeiterin vor einem Jahr mehrere Monate arbeitsunfähig war, weil sie an einer Erschöpfungsdepression (Burn-out) litt. Da die Pensionskasse betriebseigen ist, gelangt die Information über den zuständigen Sachbearbeiter an die Personalabteilung. Die ...