Entschädigung für missbräuchliche Kündigung ist steuerfrei

Donnerstag, 08. Dezember 2022
Die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlte Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei, das hat das Bundesgericht festgestellt. Die Entschädigung hat überwiegend den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit insgesamt zu den steuerfreien Einkünften.

Eine Angestellte eines Waadtländer Verkehrsbetriebsunternehmens war 2016 entlassen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt worden. Die Betroffene klagte in der Folge gegen die Arbeitgeberin wegen missbräuchlicher Kündigung. Im Rahmen der Schlichtungsverhandlung verpflichtete sich die Arbeitgeberin zur Zahlung von 25000 Franken. Die Steuerverwaltung des Kantons Waadt entschied 2020, dass die Entschädigung als Einkommen zu versteuern sei. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt entschied dagegen 2021, dass die 25000 Franken kein steuerpflichtiges Einkommen darstellen würden.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der kantonalen Steuerverwaltung ab. In seiner Mitteilung führt das Bundesgericht aus, dass der Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht (OR) bei missbräuchlicher Kündigung bis zu sechs Monatslöhne als Entschädigung auszurichten hat (Art. 336a OR). Im vorliegenden Fall durfte das Verwaltungsgericht zunächst davon ausgehen, dass die Entschädigung vom Arbeitgeber in Anerkennung einer missbräuchlichen Entlassung geleistet wurde. Gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gehört die Zahlung einer Genugtuung zu den steuerfreien Einkünften. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die gemäss Art. 336a OR ausgerichtete Entschädigung in vollem Umfang als steuerfreie Genugtuungszahlung zu erachten ist. Die Entschädigung dient dem Zweck, den Arbeitnehmer für das Unrecht zu entschädigen, dass er durch die missbräuchliche Entlassung erfahren hat. Daran ändert nichts, dass die Zahlung darüber hinaus dazu dient, das Verhalten des Arbeitgebers zu sanktionieren.

Urteil 2C_546/2021 vom 31. Oktober 2022

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf