Freie Fahrt für Grenzgänger auch in Pandemiezeiten

Freitag, 18. März 2022
Bei Grenzschliessungen in Folge der Corona-Pandemie soll die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht eingeschränkt werden. Das Parlament hat einen Vorstoss angenommen, der verlangt, das Epidemiengesetz entsprechend zu ergänzen.

Die grosse Kammer überwies eine entsprechende Motion von Ständerätin Eva Herzog (SP/BS) an den Bundesrat. Der Entscheid fiel mit 127 zu 46 Stimmen bei zwei Enthaltungen - gegen den Willen der SVP-Fraktion. Der Ständerat hatte die Motion bereits im vergangenen Herbst angenommen.Die Landesregierung soll künftig die Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger garantieren können, wenn er aus gesundheitspolitischen Überlegungen künftig wieder die Grenzen schliessen müsste. Gemäss Motionstext ist auch die Reisefreiheit von Einwohnerinnen und Einwohnern, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung zum Grenzgebiet haben, bestmöglich aufrechtzuerhalten.Aus Sicht der Parlamentsmehrheit ist die Ergänzung des Epidemiengesetzes angezeigt, da es während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie zu Grenzschliessungen kam, welche den freien Personenverkehr von Gesundheitspersonal in den Grenzgebieten behinderten. Um dies zu verhindern, soll das Anliegen unbefristet gesetzlich verankert werden.Gesundheitsminister Alain Berset sah keinen Handlungsbedarf. Er argumentierte, das Anliegen sei bereits ins befristete Covid-19-Gesetz aufgenommen worden und deshalb erfüllt. Die SVP-Fraktion im Nationalrat wies ferner darauf hin, dass Nachbarländer eigene Massnahmen ergreifen und den Grenzverkehr damit ungeachtet der schweizerischen Regelung behindern könnten. (sda)

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