Bundesrat verabschiedet neues Grenzgängerabkommen mit Italien
Das Abkommen verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Die von Italien per Anfang Jahr eingeführte Gesundheitssteuer werde von Bern «vertieft geprüft», heisst es in der Antwort der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements Karin Keller-Sutter und des Aussenministers Ignazio Cassis.
Sollte die neue Abgabe den bilateral geltenden internationalen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien widersprechen, werde die Schweizer Botschaft in Rom bei den entsprechenden Ministerien intervenieren, heisst es im Schreiben weiter.
Der neue Artikel ist Teil des italienischen Haushaltsgesetzes 2024 und sieht vor, dass Grenzgänger zwischen 3 und 6 Prozent ihres Nettolohns an das italienische Gesundheitssystem entrichten. Damit sollen Boni für das italienische Gesundheitspersonal finanziert sowie die Abwanderung aus den Grenzregionen Lombardei und Piemont in die Schweiz begrenzt werden. Knapp 80'000 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.
Die Gewerkschaften bekämpfen die Gesundheitsabgabe. Diese sei «unrechtmässig», da der Gesetzesartikel einen Mechanismus der Doppelbesteuerung einführe, obwohl das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien dies ausdrücklich untersagt.
Die Argumentation des Tessiner Industrie-Verbandes AITI geht in seinem nach Bern verschickten Schreiben in dieselbe Richtung: Bei der Abgabe handle es sich im Kern um eine Steuer, und eine solche könne von Italien nicht erhoben werden, da die Steuerregelung im neuen Abkommen über Grenzgänger festgelegt sei.
Das Abkommen verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
Die Mehrheit der Unternehmen lässt heute Arbeit im Homeoffice zu. Betrifft dies Grenzgänger, müssen neben der Sozialversicherungsunterstellung auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht beachtet werden.
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