Keine Ergänzungsleistungen für betrogene Aargauer Rentnerin

Dienstag, 11. Februar 2025
Eine Aargauer Rentnerin ist auf einen Internet-Betrüger hereingefallen - und erhält nun keine Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV. Sie habe ihr Geld verschenkt und damit freiwillig auf ihr Vermögen verzichtet, hält das Aargauer Versicherungsgericht fest.

Die heute 70-jährige Frau hatte einer Internetbekanntschaft mehrmals Geld zukommen lassen. Insgesamt rund 250000 Franken überwies sie von ihren Konten ins Ausland. Doch aus einer gemeinsamen Zukunft wurde nichts. Der Mann, den sie über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, entpuppte sich als Betrüger.

Verschenktes Geld als Vermögensverzicht taxiert

Als Opfer eines sogenannten «Romance Scams» verfügt sie nun über kein nennenswertes Vermögen mehr. Und da ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, beantragte sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Aargau Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV. Die SVA lehnte diesen Antrag jedoch zweimal in Folge ab. Sie verwies auf die rund 250000 Franken, die die Frau verschenkt hatte. Dieses Geld sei weiterhin zu ihrem Vermögen zu zählen. Alleinstehende Personen erhielten nur dann Ergänzungsleistungen, wenn ihr Reinvermögen unter 100000 Franken liege.

Gericht sieht grobe Fahrlässigkeit

Das Aargauer Versicherungsgericht bestätigte den SVA-Entscheid, wie einem kürzlich veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil zu entnehmen ist. Werden Vermögenswerte hergegeben, ohne dass dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder eine gleichwertige Gegenleistung vereinbart wird, so seien diese «dem Vermögen zuzurechnen, als wäre nie darauf verzichtet worden.» Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Frau vorbrachte, betrogen worden zu sein. Auch «unfreiwillige Vermögensverluste sind als Verzichtsvermögen anzurechnen, wenn diese Folge eines grob fahrlässigen Verhaltens sind», heisst es im Urteil.

Dass die 70-Jährige grob fahrlässig gehandelt hat, steht für das Gericht fest. Es verweist auf mehrere «Verdachtsmomente». So lautete keines der Konten, auf die die Frau Geld einzahlte, auf den angeblichen Namen ihrer Internetbekanntschaft. Zudem warnte sie eine Bankmitarbeiterin bei der ersten Überweisung und befragte sie eine Stunde lang. Andere Banken weigerten sich gar, die Auslandszahlungen vorzunehmen. (sda)

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