Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bestmöglich vor physischen und psychischen Gesundheitsschäden zu schützen. Das gilt sowohl für Unfälle wie auch Krankheiten. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, kann der Arbeitnehmer diese anmahnen und letztlich die Arbeit niederlegen.
Die steigende Anzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer unter den Belastungen ihrer beruflichen Tätigkeiten leiden und sogar ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen, ist ein besorgniserregender Trend. Insbesondere seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie sind auch vermehrt Situationen bekannt, in denen Arbeitnehmer Gesundheitsschäden nicht unmittelbar durch ihre Arbeit, sondern vielmehr im Arbeitsumfeld selbst erleiden. Diese zunehmende Verbreitung von Gesundheitsproblemen wirft eine entscheidende Frage ...