Nach Genfer Uber-Urteil: Was schuldet das Unternehmen seinen Fahrern?
Der Fahrdienstvermittler Uber kann seine Tätigkeit in Genf vorerst fortsetzen. Das US-Unternehmen hat einen Vorschlag eingereicht, wie es die Vergangenheit mit seinen Fahrern regeln will, die als Angestellte und nicht mehr als Selbstständige betrachtet werden.