Luzerner Gericht bestätigt vorsorgliches Arbeitsverbot für Arzt

Freitag, 16. April 2021
Der Kanton Luzern hat einem Arzt, der Corona-Massnahmen missachtet haben soll, zu Recht vorsorglich die Berufsausübung untersagt. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde des Mediziners abgewiesen.

Die Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern hatte gegen den Arzt am 10. Februar 2021 ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet. Gleichzeitig entzog sie ihm vorsorglich und mit sofortiger Wirkung die Berufsausübungsbewilligung. Gemäss Medienberichten trug der Arzt in seiner Praxis in Ebikon LU keine Schutzmaske und machte unbelegte Äusserungen zur Coronaimpfung.

Der Arzt verlangte mit einer Eingabe vom 1. März 2021 mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde, dass der vorsorgliche Entzug der Berufsausübungsbewilligung aufgehoben werde. Dies lehnte das Kantonsgericht aber ab.

Das Gericht teilte mit, es gehe davon aus, dass der Arzt mit dem Verstoss gegen die Hygienemassnahmen die Gesundheit seiner Klientinnen und Klienten gefährdet habe. Das Interesse an einem wirksamen Publikumsschutz sei aber hoch zu gewichten. Das Kantonsgericht anerkennt zwar, dass der Arzt durch das Berufsausübungsverbot in seiner beruflichen Entfaltung eingeschränkt sei und dieses zu einem beträchtlichen Einnahmenausfall führen dürfte. Allerdings hätte er bereits mehrere Male die Gelegenheit gehabt, die beanstandeten Mängel zu beheben. Die öffentliche Gesundheit sei deswegen höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen des Arztes.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. Über allfällige definitive Massnahmen wird die Dienststelle im Rahmen des laufenden Aufsichtsverfahrens zu entscheiden haben. (sda)

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