Der Nationalrat lehnte die beiden Punkte des Vorstosses ab. Der Ständerat hatte die Motion in der Herbstsession des vergangenen Jahrs angenommen. Nun ist sie vom Tisch.
Kein besserer Schutz für Whistleblower
Konkret verlangte Noser die Schaffung eines Rechtsrahmens, um Whistleblower im privaten Sektor zu schützen. Ein Whistleblower ist eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht. Weiter forderte die Motion eine Erhöhung der maximal möglichen Bussen für Unternehmen im Strafgesetzbuch. Ziel war es gemäss Motionstext, die nationale Umsetzung der Anti-Korruptions-Konvention der OECD mit den geltenden Standards der OECD in Einklang zu bringen.
Noser hatte sein Anliegen in der Ständeratsdebatte im September 2023 damit begründet, dass die OECD die Schweiz immer stärker kritisiere. Dies geschehe wegen Lücken bei der Korruptionsbekämpfung - und weil zu wenig getan werde, um diese zu schliessen.
«Kein Kompromiss in Sicht»
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen (RK) des Nationalrats wollte keine neue Whistleblower-Vorlage. Es sei kein Kompromiss in Sicht, der eine Neuauflage rechtfertige, argumentierte sie. Auch der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss Nosers - ohne zu bestreiten, dass es Handlungsbedarf gebe. Die Landesregierung wandte ein, ihre Vorschläge zum Thema seien in den vergangenen zehn Jahren vom Parlament zwei Mal abgelehnt worden. Die Motion Nosers enthalte keine Eckwerte, auf deren Grundlage eine mehrheitsfähige Vorlage möglich sei.
Schaden auch für Unternehmen
Minderheitssprecherin Sibel Arslan (Grüne) vertrat die Ansicht, mit dem Vorschlag, sich an der OECD zu orientieren, habe Noser durchaus Vorgaben für eine Lösung. Der schlechte Schutz von Whistleblowern in der Schweiz schade auch den Unternehmen, betonte sie.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International bedauerte in einer Reaktion den Nationalratsentscheid. Die Aufdeckung von Korruption und anderem Fehlverhalten gelinge in den meisten Fällen bloss dank Whistleblowerinnen und Whistleblowern, schrieb sie. Solange diese Personen aber ungenügend gesetzlich geschützt seien, erstaune es nicht, dass nur wenige bereit seien, die mit Whistleblowing verbundenen Risiken auf sich zu nehmen. (sda)