Ohne Arbeit kein Lohn – dieser Grundsatz gilt nicht absolut. Lohnfortzahlungsanspruch besteht bei einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Auch bei verordneter und unverschuldeter Quarantäne muss die Arbeitgeberin Lohn ausrichten, wobei die EO-Entschädigung mitberücksichtigt wird. Nur teilweise geschützt sind Arbeitnehmende bei Kündigungen im Zusammenhang mit Quarantänemassnahmen.
Unter den täglichen Meldungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Coronasituation finden sich neben Informationen zu positiven Tests, Todesfällen und Hospitalisationen auch Hinweise über die Anzahl an Personen, die sich nach positivem Test in Isolation oder in Quarantäne wegen möglicher Kontakte bzw. der Rückreise aus sogenannten Risikoländern befinden. Seit September steigt die Zahl wieder massiv an. Davon betroffen sind auch Tausende von Arbeitnehmenden, die während zehn Tagen aufgrund behördlicher Anordnungen nicht ausser ...