Das Gesetz soll die Bedingungen in zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen, wie der Bundesrat mitteilte. Dazu gehört, dass Pflegende prinzipiell Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus erhalten sollen. Auch schlägt der Bundesrat vor, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden zu senken. Die Normalarbeitszeit soll künftig zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche betragen. Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Pflegenden schützen.
Insgesamt zielt die Landesregierung mit dem Gesetz darauf ab, dass Pflegefachleute länger im Beruf bleiben. Der Entwurf des Erlasses, der weitere Massnahmen umfasst, geht bis Ende August in eine Vernehmlassung.
Ebenfalls geplant: GAV-Verhandlungspflicht
Mit dem neuen Bundesgesetz könne der Bund die Arbeitsbedingungen in der Pflege nur in einzelnen Punkten verbessern, sagt die Landesregierung. Zusätzlich seien Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich. Der Bundesrat will deshalb die Sozialpartner mit dem neuen Entwurf dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Regierung schickt dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung.
Gemäss Variante eins soll es zulässig sein, in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abzuweichen. Variante zwei sieht vor, dass die neuen Vorgaben nicht unterschritten werden dürfen. Der Bundesrat zieht Variante eins vor.
Ausbildungsoffensive: Erste Etappe der Initiativ-Umsetzung startet
Mit der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative wollen Bund und Kantone zu mehr Pflegefachleuten in der Schweiz kommen. Die erste Etappe besteht deshalb aus einer Ausbildungsoffensive. Diese beginnt im Juli dieses Jahres und besteht aus drei Teilen.
Erstens unterstützen die Kantone Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachkräfte anbieten, finanziell. Zweitens können sie Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützen. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
Um ein weiteres Anliegen der Initiative zu erfüllen, können Pflegefachpersonen ab dem 1. Juli ausserdem bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Krankenversicherung entsprechend angepasst.