Bundesgericht: Uber Switzerland muss für UberPop-Fahrer keine AHV-Beiträge zahlen
Die Fahrdienst-Plattform Uber Switzerland mit Sitz in Zürich ist nicht die Arbeitgeberin der UberPop-Fahrer und muss damit keine AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse des Kantons Zürich abliefern. Dies hat das Bundesgericht entschieden.