Fokus Grenzgänger
Im Schweizer Arbeitsmarkt wächst die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in allen Himmelsrichtungen. Unser Fokus entwirrt das System der Sozialversicherungen und Steuern.
Ab dem 1. Januar 2024 haben gemäss der Erklärung alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinn des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit, bis zu 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.
Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20. April 2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern. Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängerinnen und Grenzgängern für den Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vereinbaren.
Im Schweizer Arbeitsmarkt wächst die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in allen Himmelsrichtungen. Unser Fokus entwirrt das System der Sozialversicherungen und Steuern.
In den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen sollen künftig auch im Ausland wohnhafte Versicherte mit einbezogen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet.
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