Entschädigung für Vaterschaftsurlaub zu Unrecht verwehrt
Ein Vater musste zu lang auf einen Termin beim Zivilstandsamt warten, weshalb er die Frist für den Bezug der Vaterschaftsentschädigung nicht einhalten konnte. Dieser organisatorische Mangel darf laut Bundesgericht nicht zu Lasten des Mannes gehen.