Ständeratskommission will Lockerung der Arbeitszeitregeln für bestimmte Branchen

Donnerstag, 10. Februar 2022
Zur Lockerung der Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, macht eine Ständeratskommission einen neuen Vorschlag. Bestimmte Branchen und Personen sollen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bisher hatte sie ein Jahresarbeitszeitmodell vorgeschlagen.

Die Arbeit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) an der umstrittenen Vorlage hatte längere Zeit geruht. Die Kommission wollte abwarten, ob die Sozialpartner für das Anliegen eine Lösung finden, die sich auf dem Verordnungsweg umsetzen lässt.

Das Hauptanliegen, nämlich die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit kurz zu unterbrechen und freiwillig am Sonntag zu arbeiten, lasse sich mit dem geltenden Arbeitsrecht nicht umsetzen, begründet sie den neuen Vorschlag. Für die Ausnahmen vom Arbeitsgesetz entschied sich die WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Mehrheit beantragt, Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen solche Ausnahmen möglich sind.

Sie sollen auf Betriebe beschränkt sein, die hauptsächlich in den Bereichen Beratung, Informationstechnologie, Wirtschaftsprüfung und Treuhand arbeiten. Bedingung ist dabei, dass die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schriftlich zustimmen.

 

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Weitere Kriterien sind eine Vorgesetztenfunktion und ein Brutto-Einkommen von über 120 000 Franken. Zudem nennt die WAK-S einen höheren Bildungsabschluss und «grosse Autonomie» bei der Einteilung der Arbeitszeit. Die Vorschriften zum Gesundheitsschutz sollen explizit auch für Gruppen gelten, die vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind. Bevor der Ständerat entscheidet, soll sich der Bundesrat nochmals zur Vorlage äussern. So will es die Kommission. Frühestens im Sommer soll die kleine Kammer deshalb über die Vorlage entscheiden.

Der Bundesrat war mit dem bisher eingeschlagenen Weg der WAK-S, einem Jahresarbeitszeitmodell für mehr Personen, nicht einverstanden. Er hatte kritisiert, dass die Sozialpartner nicht einbezogen worden seien und deshalb nur «geringe Erfolgschancen» für die Vorlage gesehen. (sda)

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