Twitter verklagt in Sammelklage wegen Massenentlassungen ohne ordnungsgemässe Kündigungsfrist

Dienstag, 08. November 2022
Twitter wird verklagt, weil das Unternehmen seine Mitarbeitenden nicht im voraus über eine Massenentlassung informiert habe. In der Klage wird behauptet, dass Twitter gegen geltendes Arbeitsrecht verstossen habe, darunter ein Gesetz, das die Vorankündigungsfrist einer Entlassung von 60 Tagen vorschreibt.

Das Unternehmen unter der direkten Leitung von Elon Musk beabsichtige die Streichung von 3700 Stellen bzw. 50% der gesamten Belegschaft, heisst es in Medienberichten. Bloomberg berichtete zuerst über die Klage, die beim U.S. District Court im Northern District of California eingereicht wurde.

In der Klageschrift werden Fälle zitiert, in denen Gekündigte keine ordnungsgemässe schriftliche Benachrichtigung erhielten oder einfach ausgesperrt wurden. Ausserdem habe die kalifornische Arbeitsentwicklungsbehörde keine Mitteilung im Zusammenhang mit den inzwischen begonnenen Massenentlassungen erhalten.

Die Kläger fordern das Gericht auf, festzustellen, dass Twitter gegen die bundesstaatlichen und kalifornischen Gesetze verstossen habe, und den Fall als Sammelklage zuzulassen. Mit der Klage wird eine Reihe von Forderungen erhoben, darunter Schadensersatz (einschliesslich geschuldeter Löhne), Feststellungsklagen, Zinsen vor und nach dem Urteil sowie weitere Anwaltsgebühren und Kosten.

Im Rahmen der Übernahmevereinbarung von Twitter hatte Musk zugestimmt, die Vergütung und die Leistungen für die Mitarbeiter beizubehalten. Das bedeutet, dass die entlassenen Mitarbeiter 60 Tage Gehalt und den Barwert der Aktien erhalten sollten, die sie laut Gesetz innerhalb von drei Monaten nach ihrem letzten Arbeitstag im Unternehmen erhalten sollten.

Twitter hat bislang zu den Vorgängen keine Stellungnahme abgegeben.

Rigides Vorgehen bei Kündigungen

Der Entlassungsprozess des Unternehmens war chaotisch und verlief kaltschnäuzig, schreibt TechCrunch. Anstatt persönlich informiert zu werden, wurde den Twitter-Mitarbeitenden mitgeteilt, dass sie bis Freitag (4. November), 9 Uhr PT, eine E-Mail mit einem Update zu ihrem Beschäftigungsstatus erhalten würden. Wenn sie noch einen Job hätten, würde die E-Mail in ihrem Posteingang landen. Falls nicht, würden sie eine persönliche E-Mail erhalten, da der Zugang zu den internen Systemen abgeschaltet wurde. Bloomberg berichtet zudem von versehentlichen Falschkündigungen. (he)

 

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