Der Staat erteilte dem multinationalen Unternehmen nach der Einigung die Erlaubnis, weiter im Kanton tätig zu sein, wie das Genfer Wirtschaftsdepartement mitteilte. Das Bundesgericht hatte Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte behandeln muss.
«Es ist ein lang erwarteter und wichtiger Schritt, der heute abgeschlossen wird», sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) vor den Medien. «Es ist das erste Mal in der Schweiz, dass Uber seine Verpflichtungen als Arbeitgeber für alle seine Angestellten wahrnimmt», betonte die Magistratin.
Nachdem die Verhandlungen zwischen Uber und den Fahrergewerkschaften Anfang Oktober gescheitert waren, musste der Staat den Vorschlag des multinationalen Unternehmens analysieren. Die Spezialisten der Verwaltung stützten sich auf die von Uber übermittelten Daten. Sie führten eine Gesamtkontrolle durch vom Beginn von Ubers Tätigkeit in Genf im Jahr 2014 bis Mitte Juni 2022, als der Konzern die Arbeitsverträge seiner Fahrer an ein Partnerunternehmen übertragen hatte. Dieses neue Modell, das von den Gewerkschaften kritisiert wird, wird derzeit von der Kantonsverwaltung geprüft.
Sozialversicherungsbeiträge seit 2014
Um die Vergangenheit zu bereinigen, wird Uber also tief in die Tasche greifen. Die Rückstände bestehen im Wesentlichen aus Sozialversicherungsbeiträgen, die seit der Niederlassung des Unternehmens in Genf im Jahr 2014 fällig sind. Dabei handelt es sich um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Letztere machen einen Betrag von rund 15.4 Millionen aus.
Der kalifornische Konzern verpflichtete sich ausserdem, seinen Fahrern 4.6 Mio. Franken als Entschädigung für die zwischen dem 29. Oktober 2019 und dem 17. Juni 2022 zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Dabei wurde auch die Wartezeit der Fahrer berücksichtigt. Uber muss zusätzlich für Krankheit, Mutterschaft oder Unfall zahlen.
Verbot bleibt sistiert
Als Konsequenz des Bundesgerichtsurteils war Uber untersagt worden, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen - und zwar so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat. Dieses Tätigkeitsverbot wurde Mitte Juni sistiert, nachdem Uber signalisierte, dass es an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung interessiert sei. Dieser vorläufige Status wird bis zum 31. März 2023 verlängert bis Uber die geschuldeten Beträge tatsächlich bezahlt hat. Die faktische Aufhebung des Berufsverbots erfolgt nach Ablauf dieser Frist. (sda)