Dein und mein
Mit der Eheschliessung finden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Partner zueinander. In welcher Form dies geschieht, ist im ZGB festgehalten und kann durch einen Ehevertrag geregelt werden.
Vor fünf Jahren wurde die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor lanciert. Seither haben viele Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe ihr Engagement für die Lohngleichheit intensiviert. Eine neue Publikation «Auf dem Weg zur Lohngleichheit. Umsetzung der Charta Lohngleichheit: Beispiele auf Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betriebe» stellt Praktiken aus dem öffentlichen Sektor vor.
Die portraitierten Kantone, Gemeinden und Unternehmen setzen die Forderungen der Charta in unterschiedlicher Weise um. So richtet beispielsweise der Kanton Jura ein Kompetenzzentrum ein, um die Lohngleichheit im Beschaffungs- und Subventionswesen zu kontrollieren. Ausserdem sieht er obligatorische Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen bereits ab 50 bis 99 Mitarbeitenden vor. Im Kanton Waadt unterstehen die Kontrollen im Beschaffungs- und Subventionswesen einer tripartiten Kommission, die als solche in der Schweiz einzigartig ist.
Eine andere Massnahme zur Förderung der Lohngleichheit hat die Stadt Lausanne umgesetzt. Sie hat ein neues Lohnsystem erarbeitet. Alle Funktionen wurden mit einer analytischen Funktionsbewertung neu bewertet. Die Stadt Winterthur beschloss eine Diversity-Strategie, die unter anderem Schulungen für Führungspersonen zum Thema Lohngleichheit vorsieht. Die kleine Gemeinde Riddes im Wallis hat ihr Lohnsystem nach einer Analyse mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib revidiert.
Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der Gesamtwirtschaft laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8.1% (LSE 2016: 7.7%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 686 Franken aus.
Dem Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz geht das Gleichstellungsgesetz nicht weit genug. Auch wenn die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankert sei, hapere es gewaltig bei der Umsetzung, so die Position des Verbands. Das Parlament habe es verpasst, Rahmenbedingungen zu schaffen, die fehlbare Unternehmen bestrafen «Das aktuelle Gesetz ist ein zahnloser Papiertiger. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das Unternehmen sanktioniert, die Frauen beim Lohn diskriminieren», lässt sich Linda Rosenkranz, Leiterin Administration und Kommunikation Travail.Suisse, zitieren. (he)
Mit der Eheschliessung finden auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Partner zueinander. In welcher Form dies geschieht, ist im ZGB festgehalten und kann durch einen Ehevertrag geregelt werden.
Kosten für eine Fremdplatzierung des Kindes eines IV-Bezügers müssen durch die Ergänzungsleistungen gedeckt werden, nicht jedoch die Kosten für die Kinderkrippe. Dies hält das Bundesgericht in einem Leitentscheid fest.
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