«Webinar» ist abmahnfähig

Mittwoch, 15. Juli 2020
Die Marke «Webinar» ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Neuerdings kursieren Gerüchte, dass eine Verwendung dieses Begriffs, der Online-Seminare bezeichnet, juristisch abgemahnt würde – bestätigt haben sich diese Meldungen zwar nicht, dennoch ist Vorsicht geboten.

Vergleichbar den Ereignissen um «Black Friday»

Ähnlich wie bei dem Begriff «Black Friday» ist neuerdings bekannt geworden, dass der Neologismus «Webinar» eine geschützte Market darstellt. Normalerweise sind Begriffe, die zum Allgemeinwortschatz gehören und beschreibenden Charakter haben, nicht als Marke eintragungsfähig, wie der Rechtsanwalt und Markenrechtler, Rolf Becker gegenüber ZP 365 (Zukunft Personal) ausführt. Allerdings hätte die Löschung dann innerhalb einer Frist nach Eintragung beantragt werden müssen. Allerdings war das Wort Webinar zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht so breit geläufig wie heute. Diese Löschungsfrist ist nun seit einigen Jahren verstrichen. Nichtsdestotrotz können wegen Nicht-Benutzung der Marke in den letzten fünf Jahren Löschungsanträge gestellt werden, was nach Aussage von MD Legal bereits in mehreren Fällen erfolgt ist.

Verwendet man den Begriff im Sinne einer Marke, dann ist diese Verwendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht legitim. In Kombination mit anderen Marken, also beispielsweise «Penso-Webinar», oder bei Verwendung des Worts Web-Seminar besteht keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung.

ist neuerdings bekannt geworden, dass der Neologismus «Webinar» eine geschützte Market darstellt. Normalerweise sind Begriffe, die zum Allgemeinwortschatz gehören und beschreibenden Charakter haben, nicht als Marke eintragungsfähig, wie der Rechtsanwalt und Markenrechtler, Rolf Becker gegenüber ZP 365 (Zukunft Personal) ausführt. Allerdings hätte die Löschung dann innerhalb einer Frist nach Eintragung beantragt werden müssen. Allerdings war das Wort Webinar zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht so breit geläufig wie heute. Diese Löschungsfrist ist nun seit einigen Jahren verstrichen. Nichtsdestotrotz können wegen Nicht-Benutzung der Marke in den letzten fünf Jahren Löschungsanträge gestellt werden, was nach Aussage von MD Legal bereits in mehreren Fällen erfolgt ist.

Verwendet man den Begriff im Sinne einer Marke, dann ist diese Verwendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht legitim. In Kombination mit anderen Marken, also beispielsweise «Penso-Webinar», oder bei Verwendung des Worts Web-Seminar besteht keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung. (he)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf