Vergleichbar den Ereignissen um «Black Friday»
Ähnlich wie bei dem Begriff «Black Friday» ist neuerdings bekannt geworden, dass der Neologismus «Webinar» eine geschützte Market darstellt. Normalerweise sind Begriffe, die zum Allgemeinwortschatz gehören und beschreibenden Charakter haben, nicht als Marke eintragungsfähig, wie der Rechtsanwalt und Markenrechtler, Rolf Becker gegenüber ZP 365 (Zukunft Personal) ausführt. Allerdings hätte die Löschung dann innerhalb einer Frist nach Eintragung beantragt werden müssen. Allerdings war das Wort Webinar zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht so breit geläufig wie heute. Diese Löschungsfrist ist nun seit einigen Jahren verstrichen. Nichtsdestotrotz können wegen Nicht-Benutzung der Marke in den letzten fünf Jahren Löschungsanträge gestellt werden, was nach Aussage von MD Legal bereits in mehreren Fällen erfolgt ist.
Verwendet man den Begriff im Sinne einer Marke, dann ist diese Verwendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht legitim. In Kombination mit anderen Marken, also beispielsweise «Penso-Webinar», oder bei Verwendung des Worts Web-Seminar besteht keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung.
ist neuerdings bekannt geworden, dass der Neologismus «Webinar» eine geschützte Market darstellt. Normalerweise sind Begriffe, die zum Allgemeinwortschatz gehören und beschreibenden Charakter haben, nicht als Marke eintragungsfähig, wie der Rechtsanwalt und Markenrechtler, Rolf Becker gegenüber ZP 365 (Zukunft Personal) ausführt. Allerdings hätte die Löschung dann innerhalb einer Frist nach Eintragung beantragt werden müssen. Allerdings war das Wort Webinar zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht so breit geläufig wie heute. Diese Löschungsfrist ist nun seit einigen Jahren verstrichen. Nichtsdestotrotz können wegen Nicht-Benutzung der Marke in den letzten fünf Jahren Löschungsanträge gestellt werden, was nach Aussage von MD Legal bereits in mehreren Fällen erfolgt ist.
Verwendet man den Begriff im Sinne einer Marke, dann ist diese Verwendung zum jetzigen Zeitpunkt nicht legitim. In Kombination mit anderen Marken, also beispielsweise «Penso-Webinar», oder bei Verwendung des Worts Web-Seminar besteht keine Gefahr einer Markenrechtsverletzung. (he)