Seit diesem Sommer kennt die Schweiz eine neue Sozialversicherungsleistung: die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose. Erste Erfahrungen in der Stadt Zürich zeigen, dass nur wenige einen Antrag stellen und wenige Anträge bewilligt werden können – wegen der eng gehaltenen Anspruchsvoraussetzungen.
Per 1. Juli 2021 wurde das neue Gesetz über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) in Kraft gesetzt. Diese neue Sozialversicherungsleistung ist im Schnellzugstempo entstanden. Sie soll eine soziale Abfederung zwischen Arbeitslosigkeit und Pensionierung ermöglichen.
Ältere Arbeitslose sind stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, da die Chancen einer beruflichen Eingliederung reduziert sind. Arbeitgeber stellen häufig keine älteren Personen ein. Dieses Problem akzentuiert sich, wenn jemand ...