13. AHV-Rente wohl nicht ohne Steuererhöhung

Mittwoch, 03. Januar 2024
Bei einem Ja des Volks zur 13. AHV-Rente droht nach Ansicht von Finanzministerin Karin Keller-Sutter eine Steuererhöhung. «Wenn diese Initiative angenommen wird, werden wir um eine Steuererhöhung kaum herumkommen», sagte sie der NZZ.

«Finanzieren lässt sich eine 13. AHV-Rente nur, wenn man entweder die Mehrwertsteuer erhöht oder die Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vielleicht braucht es eine Kombination von beidem», sagte die FDP-Bundesrätin in dem Interview.

Abstimmung am 3. März

Das Volk stimmt am 3. März unter anderem über die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ab. Sie verlangt eine 13. Monatsrente für AHV-Rentnerinnen und Rentner, um die sinkenden Pensionskassenrenten und steigenden Lebenskosten auszugleichen. Die Finanzierung lässt die Initiative offen. Die Gewerkschaften schlagen vor, die Nationalbankgewinne zu verwenden.

Laut Keller-Sutter würde die 13. Rente mittelfristig Mehrkosten von gut 5 Mrd. Franken verursachen, wovon der Bund 1 Milliarde übernehmen müsste. «Eine 13. AHV-Rente ist derart teuer, ohne Zusatzfinanzierung geht das nicht», sagte die Finanzministerin. Dazu komme, dass die Bevölkerung weiter altere, und damit stiegen die Kosten. Zurzeit sei die AHV nur bis 2030 stabil finanziert - ohne dass die 13. Monatsrente schon einberechnet wäre.

Steuererhöhung bedingt Verfassungsänderung

Keller-Sutter halte eine Steuererhöhung bei der derzeitigen Finanzlage des Bunds nicht für den richtigen Weg. «Wir haben ein Ausgabenproblem, kein Einnahmenproblem.» Der Bund könne seinen Steuerfuss nicht einfach so erhöhen. Es bräuchte eine Verfassungsänderung mit der Zustimmung von Volk und Ständen.

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