Fokus AHV-Reform
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die AHV sei ein Generationenvertrag, bei dem eine ausreichende Kindergeneration grossgezogen und ausgebildet werden müsse, damit diese die Elterngeneration später finanzieren könne, heisst es in der Studie, welche die UBS zusammen mit der deutschen Universität Freiburg erstellte. Rentenbezugszeit und Einzahlungsdauer müssten in einem gesunden Verhältnis stehen. Dies sei nicht mehr erfüllt, weil der Anteil älterer Menschen in der Gesellschaft rasant zunehme. Die AHV werde daher in der jetzigen Ausgestaltung in Zukunft mehr Ausgaben als Einnahmen haben. Die Studie beziffert die daraus entstehende Finanzierungslücke auf rund 650 Mrd. Franken.
Eine Option für eine generationengerechtere Finanzierung wäre die Erhöhung des Referenzalters, heisst es in der Studie. Dies würde dafür sorgen, dass Personen länger Beiträge leisten und somit in der Summe mehr einzahlen. Derzeit werden die Ausgaben der AHV zu fast drei Vierteln über Lohnabgaben finanziert, also der reinen Umlage zwischen Erwerbstätigen und Rentenbezügern. Die Beiträge mussten im Laufe der Zeit erhöht werden, um die Ausgaben zu decken. Der Beitragssatz beträgt derzeit 8.7% des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmende je die Hälfte tragen. Das restliche Viertel stammt aus öffentlichen Quellen, nämlich zu rund drei Vierteln vom Bund und einem Viertel aus direkten Steuereinnahmen.
Um die AHV-Finanzierungslücke ohne Referenzalter-Erhöhung oder Rentensenkungen dauerhaft zu schliessen, müssten entweder die Lohnbeiträge im Durchschnitt um über 15% auf 10.1% erhöht oder der Bundesbeitrag, der 2019 rund 9.8 Mrd. Franken betrug, um etwa 50% auf rund 14.5 Milliarden erhöht werden. 2019 beliefen sich die Beitragseinnahmen aus Lohnabgaben auf 32.5 Mrd. Franken. Das heisst: Mit einem Beitragssatz von 10.1% oder einer Erhöhung der allgemeinen Bundesmittel sowie der Tabak- und Alkoholsteuer, von heute 20.2 auf 30% der AHV-Ausgaben wäre die Finanzierungslücke der AHV geschlossen.
Würden die Lohnbeiträge von derzeit 8.7 auf 10.1% angehoben, erhielte eine Person mit einem Gehalt von 100000 Franken pro Jahr 700 Franken weniger Lohn ausbezahlt. Lohnerhöhungen würden laut der Studie gleichzeitig unwahrscheinlicher, weil der Arbeitgeber ebenfalls 700 Franken höhere Lohnnebenkosten tragen müsste.
Es lasse sich nur schwer feststellen, wie hoch die Mehrwertsteuererhöhung sein müsste, um die AHV-Finanzierungslücke zu füllen, heisst es weiter. Denn ihre Erhöhung könnte zu Anpassungen am Konsumverhalten führen. Ohne Verhaltensänderungen müsste diese Konsumsteuer gemäss den Berechnungen ab sofort um etwa 1.5 bis 2 Prozentpunkte angehoben werden, um die benötigten Mehreinnahmen der AHV durch öffentliche Mittel von etwa 5 Mrd. Franken pro Jahr zu decken. Davon wären vor allem Familien mit Kindern stärker betroffen.
Alle Einnahmequellen der staatlichen Vorsorge werden durch Abgaben der Bevölkerung gespiesen. Wie diese die versprochenen AHV-Renten finanzieren will, sei eine politische Entscheidung, bei der das Stimmvolk das letzte Wort habe. «Eine Anknüpfung des Referenzalters an die Lebenserwartung stellt eine generationengerechte Reform dar, weil sie die Bedingungen für die Generationen gleich hält», resümiert UBS-Vorsorgeexpertin Veronica Weisser. Und UBS-Ökonomin Jackie Bauer ergänzt: «Die Anhebung des Referenzalters ist die einzige Reformmöglichkeit, die den materiellen Wohlstand aller Generationen erhalten kann.» (sda/gg)
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die Lebenserwartung der Menschen dürfte in den nächsten Jahren dank weiterer medizinischer Durchbrüche zunehmen. Jedoch gibt es Faktoren, die den Anstieg bremsen werden, wie die Experten des Swiss Re Institute in ihrer jüngsten Studie aufzeigen. Am höchsten ist die Lebenserwartung in Japan und der Schweiz.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch