Kolumne: Mit Geschick und Balance - Was Reitsport und der Stiftungsrat gemeinsam haben
Das Vertrauen, das die Versicherten in den Stiftungsrat setzen, muss sorgfältig gepflegt werden.
Noch vor Fristablauf seien drei Mal mehr Unterschriften gesammelt worden, als benötigt, schrieb das Bündnis in einer Medienmitteilung. Das Bündnis befürchtet einen längerfristigen Abbauplan bei den Renten. Primär würden mit der vorgesehenen AHV-Reform die Interessen der Besserverdienenden, Reichen und Versicherer bedient. Das Ziel der Pläne sei letztendlich «länger arbeiten und weniger Rente bekommen».
... sind unter dem Stichwort «AHV 21» zusammengestellt.
Als Alternative zu den Plänen der AHV-Reform soll mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank die AHV gestärkt werden, wird Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, in der Medienmitteilung zitiert. Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, es brauche höhere Renten statt ein höheres Rentenalter.
Das Bündnis gegen AHV 21 hatte Anfang Januar das Referendum gegen die Reform der Altersvorsorge eröffnet. Mit der geplanten Rentenalterserhöhung solle zu Lasten der Frauen gespart werden, argumentierte das Bündnis. Es gehe um 10 Mrd. Franken, die eingespart werden sollen. Dies bedeute für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1200 Franken. Und dies, obwohl die «Rentenlücke» der Frauen noch immer rund ein Drittel betrage. (sda)
Das Vertrauen, das die Versicherten in den Stiftungsrat setzen, muss sorgfältig gepflegt werden.
Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
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