AHV-Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

Montag, 12. Dezember 2022
Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.

Die AHV-Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat setzt die Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV setzt er ebenfalls auf 1. Januar 2024 in Kraft. Damit gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8.1% (bisher 7.7%), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3.8% (bisher 3.7%) und für den reduzierten Satz gelten neu 2.6% (bisher 2.5%).

Vernehmlassung über die Verordnungsänderungen

Damit die AHV-Reform umgesetzt werden kann, braucht es Änderungen auf Verordnungsebene. Die Ausführungsbestimmungen werden in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) sowie in ihrem Anhang für alle anderen betroffenen Erlasse geregelt. Der Bundesrat hat die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bis zum 24. März 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

Mitteilung des Bundesrats

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