Fokus AHV-Reform
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die AHV-Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat setzt die Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV setzt er ebenfalls auf 1. Januar 2024 in Kraft. Damit gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8.1% (bisher 7.7%), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3.8% (bisher 3.7%) und für den reduzierten Satz gelten neu 2.6% (bisher 2.5%).
Damit die AHV-Reform umgesetzt werden kann, braucht es Änderungen auf Verordnungsebene. Die Ausführungsbestimmungen werden in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) sowie in ihrem Anhang für alle anderen betroffenen Erlasse geregelt. Der Bundesrat hat die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bis zum 24. März 2023 in die Vernehmlassung geschickt.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Die Invalidenversicherung (IV) steht bei der AHV mit rund 10.3 Mrd. Franken in der Kreide. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, diese Schulden zu tilgen. Er beantragt ein Ja zu einer entsprechenden Motion aus dem Ständerat.
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