
Aargau regelt Observation von verdächtigen Sozialhilfebezügern
Im Kanton Aargau können Personen bei Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfe observiert werden. Der Grosse Rat hat die entsprechende Gesetzesänderung nach einer zweiten Beratung mit 98 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Die für die Sozialhilfe zuständigen Gemeinden sind auch für die Observation verantwortlich.