AHV-Teuerungsausgleich: Endgültig vom Tisch

Donnerstag, 02. März 2023
AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich. Nach dem National- hat es auch der Ständerat abgelehnt, auf eine entsprechende Umsetzungsvorlage einzutreten.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit einer knappen Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Mit dem Entscheid ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.

Keine weiteren 0.3 Prozentpunkte Teuerungsausgleich

Konkret ging es darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2.5% weitere 0.3 Prozentpunkte dazukommen sollten. Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten 418 Mio. Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.

Eine Kehrtwende

Mit der Umsetzungsvorlage erfüllte der Bundesrat einen Auftrag beider Räte - obwohl er sich ursprünglich gegen das Vorhaben gestellt hatte. Durch die zusätzliche Rentenerhöhung hätten Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente 7 Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente hätte es 14 Franken mehr gegeben.

Die Entscheide von National- und Ständerat bedeuten eine Kehrtwende. In Sonderdebatten zur Kaufkraft im September hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen voll auszugleichen. Die Diskussion stand damals insbesondere unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Damals hatte sich eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Grünen durchgesetzt. Als es an die Umsetzung der Idee ging, war dies nun auch im Ständerat nicht mehr der Fall. Dies, obwohl die drei Parteien dort eine Mehrheit haben. (sda)

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