AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken

Donnerstag, 15. Oktober 2020
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1185 auf 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2370 auf 2390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst von 19450 auf 19610 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 29175 auf 29415 Franken für Ehepaare und auf 10260 Franken für Kinder über 11 Jahre sowie auf 7200 Franken für Kinder unter 11 Jahren. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 500 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.

Kosten der höheren Renten

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 441 Mio. Franken. Davon entfallen 390 Mio. Franken auf die AHV, wovon 79 Millionen zulasten des Bunds gehen (20.2% der Ausgaben). Die IV trägt Mehrausgaben von 51 Mio. Franken; der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben berechnet wird. Die Anpassung der EL zu AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von 1.4 Mio. Franken zu Lasten des Bunds und 0.8 Millionen für die Kantone.

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24885 auf 25095 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21330 auf 21510 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6883 Franken (heute 6826) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 34416 Franken (heute 34128) für Personen ohne 2. Säule. (BSV/gg)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf