Anmeldung zum Leistungsbezug in ALV künftig auch elektronisch möglich

Mittwoch, 26. Mai 2021
Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) per 1. Juli 2021 beschlossen. Damit werden Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert.

Die Revision des AVIG vereinfacht Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE). Zudem wird der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert. Gleichzeitig wird die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) geschaffen.

Die entsprechenden Anpassungen in der AVIV umfassen insbesondere Artikel bezüglich der Modalitäten für die Anmeldung zum Leistungsbezug, die in Zukunft auch elektronisch für alle Leistungsarten möglich sein wird. Die Bestimmungen betreffend Zwischenbeschäftigung beim Bezug von KAE und SWE werden ebenfalls angepasst. Zusätzlich werden notwendige Änderungen in der AVIV vorgenommen, wie die Regelung des elektronischen Schriftverkehrs zwischen Versicherten und Behörden.

Im Weiteren werden die rechtlichen Bestimmungen für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme in einer neuen Gesamtverordnung (ALV-IsV) zusammengeführt.

Das revidierte AVIG setzt die Anliegen der Motion Vonlanthen «Avig. Verringerung des Bürokratieaufwands bei Kurzarbeit» aus dem Jahr 2016 um. Es wurde am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet.

Medienmitteilung des Bundesrats

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