Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die Unterscheidung in Angestellte (unselbständig Erwerbstätige) und Selbständigerwerbende führt zu unterschiedlicher Abrechnung mit der Ausgleichskasse und zu einem etwas geringeren Sozialversicherungsschutz für Selbständige (siehe Artikel Dudle-Ammann). Insbesondere wenn die Vertragsparteien sich für ein Auftragsverhältnis und nicht für ein Angestelltenverhältnis entschieden haben, kann das zu Auseinandersetzungen mit der Ausgleichskasse führen, falls diese anhand der in der Praxis und vom Bundesgericht entwickelten Kriterien zu einem anderen Schluss kommen (siehe Artikel Riedi). Das Ziel der Ausgleichskassen ist dabei, eine korrekte Unterstellung sowie den Sozialversicherungsschutz der Erwerbstätigen zu gewährleisten und Scheinselbständigkeit zu verhindern.
Immer wieder werden die angewandten Kriterien zur Feststellung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit infrage gestellt. Eine ausführliche Analyse der Faktoren, die eher für oder gegen das Vorliegen eines Arbeitsvertrags sprechen, haben Frédéric Barth und Isabelle Wildhaber erstellt [1]. Sie stellen zunächst fest, dass sich die Arbeitswelt verändert hat und sich weiterhin verändert und insbesondere die Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort zunimmt, Hierarchien an Bedeutung verlieren und vermehrt Arbeiten in Form von Plattformarbeit ausgelagert werden.
Im Weiteren analysieren sie die Aussagekraft der einzelnen Kriterien und stellen fest, dass die wirtschaftliche Abhängigkeit respektive das selbst getragene wirtschaftliche Risiko die grösste Bedeutung hat. Schliesslich stehen sie dem Vorschlag offen gegenüber, eine Zwischenkategorie einzuführen, die «die soziale Verantwortung interessengerecht zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger verteilt». Wie genau dieser Status auszugestalten wäre, klären weder dieser Aufsatz noch eine Motion von Philippe Natermod [2] oder ein Postulat [3] der FDP-Fraktion.
In Reaktion auf die beiden Vorstösse hat der Bundesrat den Bericht «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts» verfassen lassen, darin heisst es, «dass die Frage, ob eine Person unter einen solchen neuen Status fallen würde oder nicht, zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten und langdauernden Streitigkeiten führen würde». Das Ziel einer einfacheren Handhabung und der Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit würde verfehlt. Der Bundesrat teilt schliesslich mit, er erachte die beitragsrechtliche Unterscheidung der Selbständigerwerbenden von den Unselbständigerwerbenden als genügend flexibel. Sie könne alle Beschäftigungsformen – auch die der Plattformökonomie – abdecken.
Eine andere Stossrichtung hat Jürg Grossen gewählt. Er will es bei den bisherigen Stati belassen und stattdessen der Absicht der beteiligten Parteien mehr Gewicht einräumen. Über seine parlamentarische Initiative (18.455) spricht er im Interview mit Penso.
[1] Barth, F., & Wildhaber, I. (2022). Was ist ein Arbeitsvertrag? – Abgrenzung des Einzelarbeitsverhältnisses von anderen Dienstleistungsverträgen in der Arbeitswelt 4.0.
[2] Motion Natermod (22.3630), Neuer Status für Selbständige in Plattform-Beschäftigung – soziale Absicherung sicherstellen.
[3] Postulat (17.4087), Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt?
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die AHV ist eine obligatorische Volksversicherung. Ausfluss daraus ist der breit gefasste Kreis der Personen, die in der AHV versichert sind und allenfalls Beiträge zahlen. In der AHV spricht man hier vom Status, den eine Person innehat.
Es gibt zahlreiche Firmen, in der (Allein-)Aktionäre oder Gesellschafter mitarbeiten und ein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen. Gelten nun diese genannten Personen formell als Arbeitnehmende oder doch als Selbständigerwerbende? Diese Fragen zielen auf die Beitragserhebung, die Versicherungspflicht und die Leistungsansprüche solcher Personen ab.
Jürg Grossen forderte 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, dass der Parteiwille bezüglich der Klassifizierung als selbständigerwerbend stärker berücksichtigt werden soll. Im Juni 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Penso hat beim Initianten nachgefragt.
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