Wer im Lauf einer Invalidität wieder teilweise erwerbsfähig wird, muss mit tieferen Invalidenrenten der IV und des BVG rechnen. Wird die Person wieder erwerbstätig, ist sie wieder als Erwerbstätige beitragspflichtig.
Pascal Hasler (geschieden, seine Kinder sind schon älter als 25 Jahre), erlitt vor mehr als vier Jahren einen Herzinfarkt, der zu einer 100-prozentigen Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit führte. Sein Arbeitsverhältnis wurde in der Zwischenzeit aufgelöst. Er bezog während zwei Jahren Krankentaggelder. Von der eidgenössischen IV erhält er eine ganze Invalidenrente. Die Invalidenrenten der Pensionskasse ersetzten die Krankentaggelder. Pascal Hasler fragt sich, wie sich seine finanziellen Ansprüche an die Sozialversicherungen ändern ...