Summarisches Abrechnungsverfahren zur Kurzarbeitsentschädigung bis Ende März verlängert
Der Bundesrat hat beschlossen, das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis zum 31. März 2022 für alle Unternehmen zu verlängern. Vom 1. Januar bis zum 31. März wird zudem die Karenzzeit für alle Unternehmen aufgehoben. Für Unternehmen, die der 2G+-Regel unterliegen, wird der Anspruch auf KAE für Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Lernende reaktiviert.