Derzeit liegt die Eintrittsschwelle bei einem Jahreslohn von 22050 Franken. Der Nationalrat möchte daran festhalten, der Ständerat will sie auf 17640 Franken senken, wie er bei seiner zweiten Beratung der Vorlage bekräftigte. Damit sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.
Zusätzlicher Aufwand wegen tieferer Eintrittsschwelle?
Mit der Version des Ständerats wären 140000 Arbeitnehmende und 60000 Einkommen neu obligatorisch versichert. Eine Minderheit um Ständerat Damian Müller (FDP) gab ohne Erfolg zu bedenken, dass die Senkung der Eintrittsschwelle einen ungerechtfertigten administrativen Aufwand bedeuten würde. Es gehe schätzungsweise um Verwaltungskosten von 30 bis 50 Mio. Franken im Jahr.
Koordinationsabzug: 80% des Lohns
In der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen, haben sich die Räte geeinigt. Neu soll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80% des jeweiligen Lohns versichert sein. Der Ständerat hatte ursprünglich einen proportionalen Abzug von 15% vorgeschlagen, folgte nun aber dem Nationalrat.
Letzte Differenzen
Neben der Eintrittsschwelle verbleiben mit den Entscheiden des Ständerats in wenigen kleineren Punkten Differenzen zum Nationalrat. Beispielsweise geht es dabei um den Umgang mit Temporärangestellten. Die grosse Kammer wird die Vorlage erneut beraten. Ziel ist es, dass die BVG-Reform am Ende der Frühjahrssession verabschiedet wird.
Wenn sie die Hürde der Schlussabstimmungen meistert, dürfte danach das Volk das letzte Wort haben. Linke Kreise haben bereits seit längerem ein Referendum gegen die Vorlage angekündigt. Sie bezeichnen die Reform als «Abbauvorlage» auf dem Buckel der Geringverdienenden.