Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sollen gekürzt werden

Mittwoch, 31. Januar 2024
Dem Bund fehlen in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Franken für ein ausgeglichenes Budget. Höhere Kürzungen bei den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung sollen dazu beitragen, die Finanzierungslücke zu schliessen.

Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr eine entsprechende Vorlage in Vernehmlassung geschickt. Darin war vorgesehen, die Bundesbeiträge an die ALV ab 2025 während 5 Jahren je um 250 Millionen Franken zu kürzen. Neu sollen höhere jährliche Kürzungen möglich sein als ursprünglich vorgesehen, diese sollen aber weiterhin über 5 Jahre hinweg die Gesamtsumme von 1,25 Milliarden nicht übersteigen. Gemäss aktuellen Prognosen wird das Eigenkapital der ALV trotz Kürzungen stetig wachsen; eine Ventilklausel stellt zudem die Stabilität der Versicherung auch im Falle einer steigenden Arbeitslosigkeit sicher. Die Massnahme entlastet den Haushalt 2025 zusätzlich um 340 Millionen. Der Bundesrat wird die Botschaft dazu voraussichtlich im März 2024 verabschieden. Die Leistungen der ALV werden durch diese Massnahme nicht tangiert.

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