Grenzgänger dürfen nicht mehr im Homeoffice arbeiten
Am 1. Februar 2023 ist eine Regelung zur Homeoffice-Arbeit von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien ausgelaufen. Überqueren in Italien wohnhafte Arbeitnehmende ab diesem Tag nicht täglich die Grenze in Richtung Schweiz, verlieren sie ihre Steuervorteile. Eine Sonderregelung für die Sozialversicherungsunterstellung gilt aber noch bis Ende Juni.