Berufliche Vorsorge: Deckungsgrade Ende 2021 auf Höchststand

Dienstag, 17. Mai 2022
Ein sehr gutes Anlagejahr 2021 hat die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen weiter verbessert. Die Deckungsgrade erreichten per Ende 2021 mit durchschnittlich 118.5% einen neuen Höchstwert. Dank einer hohen Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten von durchschnittlich 3.7% kam es im Jahr 2021 praktisch zu keiner Umverteilung.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlichte neben ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen (1514 gegenüber 1552 im Vorjahr). Der Konzentrationsprozess in der 2. Säule setzt sich damit fort.

Top Situation Ende 2021 - aktuell viele Unsicherheiten

Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wiesen per Ende 2021 die höchsten durchschnittlichen Deckungsgrade seit Jahren auf. Die Verbesserung ist laut OAK BV hauptsächlich auf die Höherbewertungen an den Aktienmärkten zurückzuführen. Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensrendite der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung betrug im Jahr 2021 8% (Vorjahr: 4.4%) und bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie 8.3% (Vorjahr: 4.2%). Die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung erhöhten sich dadurch im Durchschnitt auf 118.5% (gegenüber 113.5% Ende 2020). Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie stiegen die Werte auf neu 89.3% (gegenüber 85.8% Ende 2020). 

Nachdem per Ende 2021 die Deckungssituation der Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt sehr positiv ausfiel und mittlerweile bereits 51% (Vorjahr: 30%) der Vorsorgeeinrichtungen ihre Wertschwankungsreserven für Turbulenzen an den Finanzmärkten vollständig aufgebaut haben, zeichnen sich seit Anfang 2022 negative Entwicklungen ab: Einerseits fällt die Inflation inzwischen so stark aus, dass für das Jahr 2022 weitere Zinsanstiege zu erwarten sind. Andererseits dürften der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland die Inflation erhöhen und negativ auf die konjunkturelle Entwicklung wirken. Gemäss Hochrechnungen der OAK BV sank der durchschnittliche Deckungsgrad von 118.5% per Ende 2021 auf 112.9% per Ende März 2022.

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Weniger Umverteilung dank guter Verzinsung

Die aktiv Versicherten erhielten aufgrund der guten Anlagerenditen eine deutlich höhere durchschnittliche Verzinsung ihrer Vorsorgekapitalien. Im Durchschnitt betrug diese 3.7% (Vorjahr: 1.8%) bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung sowie 3.1% (Vorjahr: 2.1%) bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie. Die Verzinsung liegt damit deutlich über dem BVG-Mindestzins von 1%.

Die hohen Verzinsungen haben dazu geführt, dass 2021 nur noch geschätzte 0.2 Mrd. Franken von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden umverteilt wurden (Vorjahr: 4.4 Mrd. Franken). Der Fünfjahres-Durchschnitt liegt dadurch aktuell bei 4.7 Mrd. Franken (Vorjahr: 6.3 Milliarden). Die OAK BV geht davon aus, dass die Umverteilung auch künftig weniger stark ausfallen dürfte, da die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren die technischen Zinssätze kontinuierlich gesenkt und somit die laufenden Renten nachfinanziert haben.

Reformen aufgrund veränderter Vorsorgelandschaft notwendig

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der BVG-Strukturreform und ihrer eigenen Gründung zieht die OAK BV eine positive Bilanz, mahnt aber zu raschen politischen Reformen.

Auf finanzieller Ebene sind die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten zehn Jahren insgesamt robuster geworden. Die mehrheitlich positiven Nettorenditen liessen die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen ansteigen. Die Vorsorgeeinrichtungen hätten in dieser Zeit in allen Bereichen Anpassungen vorgenommen, um der gestiegenen Lebenserwartung und dem tiefen Zinsniveau Rechnung zu tragen. Entsprechende Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge fehlten jedoch weiterhin.

Zwischen 2014 und 2021 hat sich die Anzahl der Vorsorgeeinrichtung von rund 2000 auf 1500 reduziert, während die Bilanzsumme von rund 800 auf rund 1200 Mrd. Franken gestiegen ist. Dieser Konzentrationsprozess hat Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wachsen lassen. Viele dieser Einrichtungen sind von ihrer Grösse und Komplexität her vergleichbar mit grossen Versicherungsgesellschaften, die viel strenger reguliert sind. Im Gesetz sei dieser veränderten Vorsorgelandschaft bisher nicht Rechnung getragen worden. Die Aufsichtsinstrumente seien im Vergleich zur Banken- und Versicherungsaufsicht, aber auch zur Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer deutlich limitiert.

Der Stau bei den Reformen des BVG habe dazu geführt, dass auch Anpassungen in der Aufsicht der beruflichen Vorsorge nicht in Angriff genommen wurden. Nach zehn Jahren Erfahrungen mit der Strukturreform sei es nun angezeigt, auch im Aufsichtsbereich die notwendigen Anpassungen in Angriff zu nehmen, um auch künftig die Interessen der Destinatäre wirkungsvoll zu schützen. Es sei deshalb sehr zu begrüssen, dass das Parlament eine Überprüfung des Aufsichtssystems in Auftrag gegeben hat.

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