Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von derzeit mindestens 21 330 Franken erzielen (Eintrittsschwelle). Personen, die diesen Lohn bei mehreren Arbeitgebern erreichen, können sich freiwillig (in der Regel bei der Auffangeinrichtung) versichern.
Der Koordinationsabzug wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Im BVG-Obligatorium entspricht dieser gegenwärtig 24 885 Franken, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Vernehmlassungsvorlage für die BVG-Reform sieht eine Halbierung des Koordinationsabzugs vor. Dadurch soll sich das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigung verbessern.